Regeln zu Wirtschaft und Menschenrechten

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Wirtschaftslobby gegen jegliche Verbindlichkeit und wie die Politik darauf reagiert

In den letzten Jahrzehnten haben Regierungen eine Reihe von Maßnahmen initiiert, um Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten in ihren Aktivitäten zu bewegen. Bislang zeigen diese freiwilligen Maßnahmen, die auf Selbstverpflichtungen der Unternehmen setzen, jedoch nur begrenzte Wirkung. Seit Jahren versuchen Interessenvertretungen der Wirtschaft, verbindliche Regeln im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte international und national zu verhindern – mit Erfolg.

In Deutschland zeigte sich dies im Jahr 2016, als die deutschen Unternehmensvertretungen alle Hebel in Bewegung setzten, jegliche Verbindlichkeit im deutschen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zu verhindern. Statt Unternehmen gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten, äußert der NAP lediglich eine entsprechende Erwartungshaltung der Bundesregierung. Selbst für Unternehmen im öffentlichen Eigentum und für die öffentliche Beschaffung gelten keine verschärften Regelungen.

Nicht ganz unschuldig an dem schwachen Ergebnis des NAP war das Bundesfinanzministerium (BMF), das gegen Ende des Entstehungsprozesses plötzlich unvorhersehbar großes Interesse an Menschenrechtsfragen zeigte und die Streichung aller verbindlichen Vorgaben aus dem NAP forderte. Das vorliegende Briefing veranschaulicht, wie die Wirtschaftslobby die Einführung einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht der Wirtschaft verhinderte. Es zeigt außerdem auf, wie die Unternehmensverbände versuchen, ähnliche Regelungen auf internationaler Ebene, darunter dem Europarat, bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) abzuwehren.

Herausgeber: Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung - Brot für die Welt, Global Policy Forum
Autoren: Uwe Kerkow, Karolin Seitz
Redaktion: Sarah Lincoln, Jens Martens, Armin Paasch
Aachen / Berlin / Bonn, Mai 2018

Die zitierten Originaldokumente können auf Anfrage (europe[at]globalpolicy.org) bereitgestellt werden.