21.10.2021 |

Analyse des dritten Entwurfs des UN-Vertrags über Wirtschaft und Menschenrechte

Von Prof. Dr. Markus Krajewski, Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg

Das Phänomen der Menschenrechtsverletzungen und der Umweltzerstörung durch die Tätigkeit europäischer und internationaler Unternehmen ist nicht neu. Dennoch hat sich die Situation in jüngster Zeit durch zunehmende Abholzung, Landraub und tödliche Angriffe auf Menschenrechts- und Umweltschützer weltweit verschlechtert. Freiwillige Leitlinien und Selbstregulierungsbeschlüsse haben sich als unzureichend erwiesen, da sich viele Unternehmen weigern, die Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Tätigkeit zu übernehmen. Infolgedessen finden sich die meisten Gemeinschaften, die von den Handlungen der Unternehmen betroffen sind, ohne jegliche Form von Gerechtigkeit wieder. Ein rechtsverbindliches Instrument zur Regulierung der Aktivitäten transnationaler Konzerne und anderer Wirtschaftsunternehmen im Rahmen der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung ist ein wesentlicher Bestandteil der Antwort auf die Bedrohungen, denen Menschen und Umwelt ausgesetzt sind. Ein dritter überarbeiteter Entwurf des LBI wird vom 25. bis 29. Oktober 2021 in Genf verhandelt werden.

In einer neuen, von CIDSE veröffentlichten Studie erörtert Prof. Dr. Markus Krajewski unter anderem die Bestimmungen zur Haftung von Unternehmen, zur anwendbaren Gerichtsbarkeit, zu Umweltrechten und zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern. Er legt eine juristische Analyse und textliche Vorschläge zur Verbesserung des aktuellen Entwurfs zu diesen Themen vor und kommt zu dem Schluss, dass der dritte überarbeitete Entwurf in einigen Bereichen gestärkt werden sollte, aber reif für Verhandlungen ist.

Zur vollständigen englischen Studie geht es hier.