Der Nationale Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ und die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie

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Kommt zusammen, was zusammen gehört?

Fast zeitgleich wurden um den Jahreswechsel 2016/2017 zwei wichtige Dokumente im Bundeskabinett verabschiedet, die die Umsetzung von internationalen Vereinbarungen in Deutschland gewährleisten sollen: Mit dem Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ (verabschiedet am 21. Dezember 2016) sollen die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGPs) in nationale Maßnahmen übersetzt werden. Die neue Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie wurde am 11. Januar 2017 vorgestellt. Sie soll den Beitrag Deutschlands zur Umsetzung der 2030-Agenda und ihrer 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) beschreiben.

Beide Dokumente leisten potentiell wichtige Beiträge zu der Frage, wie deutsche Politik im Sinne der Nachhaltigkeitsagenda kohärent gestaltet werden kann. Bislang vollziehen sich die Diskussionen dazu in Politik und Zivilgesellschaft oft getrennt voneinander. Eine bessere Verzahnung der Auseinandersetzungen über „Wirtschaft und Menschenrechte“ und nachhaltige Entwicklung wäre dringend erforderlich.

Der Nationale Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ und die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – kommt zusammen, was zusammen gehört?

GPF-Briefing, Februar 2017

Autorin: Karolin Seitz
Herausgeber: Global Policy Forum Europe